Vertragsgegenstand
Der Vermieter stellt dem Mieter für die vereinbarte Zeitdauer den Mietgegenstand zur Verfügung. Des weiteren wird der Mietbetrag voraus bezahlt.
Eigentum am Material
Das vermietete Material bleibt Eigentum des Vermieters.
Frühzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes
Ist der Mieter gezwungen den Mietgegenstand frühzeitig zu retournieren, hat er keinen Anspruch auf eine Rückvergütung des Mietbetrages oder eines Teiles davon.
Rückgabe des Mietgegenstandes
Der Mietgegenstand muss dem Vermieter während den Ladenöffnungszeiten retourniert werden.
Verspätete Rückgabe des Mietgegenstandes
Sollte der Mietgegenstand bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht zurückgebracht werden, wird dem Mieter die zusätzliche Mietdauer gemäss Tarif in Rechnung gestellt. Allfällige Mahnspesen werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Zusätzlich haftet der Mieter für jeglichen dem Vermieter entstandenen Schaden.
Sorgfaltspflicht / Barcode
Der Mieter hat den gemieteten Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln.
Der Mieter hat jeden während der Mitdauer an dem Mietgegenstand eingetretenen Schaden vollständig zu ersetzen. Der Barcode darf in keinem Fall entfernt werden. Bei fehlendem Barcode wird eine Gebühr von CHF 10.- pro Barcode belastet.
Diebstahl
Der Mieter haftet bei Diebstahl für das Material. Des weiteren besteht keinen Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzartikel.
Verhalten bei Diebstahl oder Beschädigung
Bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung durch Dritte ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.
Bei Diebstahl ist in jedem Fall die Polizei für die Tatbestandsaufnahme bei zuziehen.
Haftungsausschluss
Der Vermieter haftet in keiner Weise während der Mietdauer eingetretene Schäden an Sachen oder Personen.
Nutzungsberechtigter
Der gemietete Mietgegenstand darf nur vom Mieter benutzt werden.
Die Untermiete ist untersagt.
Zustand des Materials bei Rückgabe
Der Mietgegenstand hat sich bei der Rückgabe in ordnungsgemässem Zustand zu befinden. Ist das Skimaterial/-Zubehör bei der Rückgabe verschmutzt, kann der Vermieter einen Unkostenbeitrag für die Reinigung erheben. Für grob beschädigtes Material kann der Vermieter dem Mieter die Servicekosten in Rechnung stellen.
Versicherung
Das Mietcenter der Skischule Giswil- Mörlialp lehnt Unfälle die sich während der Benutzung des Mietmaterials entstanden sind ab. Wir empfehlen den Kunden, sich gegen Unfall zu versichern.
Buchung & Annulation
Sämtliches Mietmaterial ist vor dem Gebrauch zu bezahlen.
Annullierungen werden wie folgt vom Buchungswert verrechnet:
15 – 10 Tage vor Mietbeginn 30%
9 – 5 Tage vor Mietbeginn 60%
4 – 0 Tage vor Mietbeginn 100%
Rückerstattung wenn online oder über Banküberweisung bezahlt wurde
Bei Online- oder Bankzahlung wird eine Kommission vom 2 % Bruttobetrag bei einer Rückerstattung in Abzug gebracht
Das Verhältnis zwischen den Vertragspartnern untersteht dem schweizerischen Recht.
Gerichtsstand bei Klagen ist Giswil im Kanton Obwalden.
Giswil, 25. Dezember 2016